Umschreibung alter Küstenpatente
Altes Küstenpatent umschreiben lassen
Es gibt offenbar immer noch jede Menge alte Küstenpatente, die seinerzeit im ehemaligen Jugoslawien gemacht wurden und bis heute noch nicht umgeschrieben sind.
Zur Information: Patente die vor dem Balkankrieg ausgestellt wurden, haben keine Gültigkeit mehr! Gerüchte, dass eine Umschreibung heute nicht mehr möglich sei, stimmen nicht - die alten Dokumente können in jenem Hafenamt das seinerzeit das Küstenpatent ausgestellt hat, gegen Gebühr erneuert werden.
Voraussetzung dafür ist allerdings, dass man seinerzeit auch die Seesprechfunkberechtigung erworben hat. (Anm.: Wenn Sie über ein altes kroatisches Patent ohne Funk verfügen, können Sie mittels einer einfachen Funkzusatzprüfung ein neues Kuestenpatent erwerben - Infos dazu finden Sie hier: Funk für Küstenpatent!)
Umgeschrieben werden die kleinen Ausweise mit Foto mit der Bezeichnung "Voditelja Brodice" bzw. das s.g. "Mornar Motorist" mit Funk (Abbildungen siehe rechts nebenstehend). Sie bekommen dann das neue kroatische Küstenpatent "Boat Skipper B".
Wenn Sie noch ein solches altes Bootspatent haben und dieses vom Zuständigkeitsbereich des Hafenamt Rijeka stammt (siehe Tabelle unten), können wir für Sie die Umschreibung durchführen lassen.
Zuständigkeitsbereich Rijeka:
Rijeka |
Unije |
Lopar |
Moscenicka Draga |
Opatija |
Bakar |
Kraljevica |
Crikvenica |
Novi Vinodolski |
Omisalj |
Malinska |
Krk |
Punat |
Baska |
Silo |
Cres |
Mali Losinj |
Mali Losinj - Nerezine |
Susak |
Rab |
eine Kopie Ihres alten Patents (bitte Vorder- & Rückseite!)
eine Kopie Ihrer Seesprechfunkberechtigung
eine Kopie Ihres Reisepasses (Seite mit Foto)
2 Passbilder in Farbe
Ihre aktuelle Wohnadresse und Telefonnummer
Ihre Dokumente senden Sie bei Bedarf bitte an folgende Adresse:
SAILORNET AUSTRIA - FA. EDWIN DOLAK
Donaufelderstr. 65/4/1
A-1210 Wien
Österreich
(Da wir ohnehin nur die Kopien Ihrer Unterlagen benötigen, bitten wir von Zusendungen per Einschreiben abzusehen - vielen Dank!)
Wenn Sie die Dokumente digital (eingescannt) verfügbar haben, können Sie uns diese (gerne auch das Passfoto) per E-Mail senden!
Die Umschreibung dauert etwa 4-5 Wochen und kostet € 60,- inkl. aller Gebühren und Versandkosten. (die Verrechnung erfolgt nach Fertigstellung der Umschreibung - Sie bekommen mit dem neuen Patent eine Zahlungsaufforderung zugesandt - wir bitten Sie daher, den Unterlagen kein Bargeld beizulegen)
WICHTIG!
Bootsscheine von anderen Hafenämtern als o.a. können wir leider nicht umschreiben lassen! Auch Kombinationen wie z.B. das Küstenpatent aus Jugoslawien und das Funkzeugnis aus Österreich können nicht umgeschrieben werden! (es müssen beide Ausweise aus Yugoslawien bzw. Kroatien stammen!)
Bitte beachten Sie auch, dass Patente neueren Datums (etwa seit 1997) nicht umgeschrieben werden müssen, sofern die Seesprechfunkberechtigung bereits inkludiert ist!
Sie können dies einfach überprüfen, indem Sie nachsehen, ob im letzten englischen Teil auf der Rückseite steht: The holder of this Licence is authorised to operate radio-telephone station on boat... usw. (Nachstehend finden Sie Muster für solche nach wie vor gültigen Patente - wenn Ihr Küstenpatent genau so aussieht, braucht es nicht umgeschrieben werden!)
Bei Fragen senden Sie uns bitte ein E-Mail oder rufen uns einfach an unter +43 (0)664 32 55 895