UKW-Seefunk Kroatien
Seit 1998 besteht in Kroatien die Verpflichtung, dass zumindest ein Crewmitglied an Bord einer Yacht über eine Seesprechfunkberechtigung für UKW verfügen muss, wenn sich am Schiff ein Seesprechfunkgerät befindet. (die meisten Charteryachten sind ausrüstungspflichtig!)
Viele Skipper mit altem kroatischen oder jugoslawischen Küstenpatent, aber auch Inhaber von ausländischen Bootsführerscheinen wie die österreichischen FB2/FB3 oder dem deutschen SBF-See (Sportbootführerschein See) haben das Problem, dass ihr Bootsschein keine Funkberechtigung beinhaltet.
Für alle Besitzer dieser o.g. Schiffsführerpatente haben wir eine passende Lösung, denn in Kroatien kann man schnell und einfach eine UKW-Funkprüfung absolvieren, wenn man sich zuvor etwas vorbereitet.
Wir haben dazu für Sie spezielle Lernunterlagen ausgearbeitet, mit denen Sie sich bequem im Heimstudium auf die UKW-Prüfung vorbereiten können. Die Unterlagen sind als Download in unserem Onlineshop erhältlich.
Mit Klick auf die nachfolgenden Links kommen Sie zu den weiterführenden Informationen zur für Sie passenden Lösung:
Für kroatische/jugoslawische Küstenpatente:
Die Lernunterlagen für die Funkprüfung zu alten jugoslawischen oder kroatischen Küstenpatenten können Sie > hier in unserem Onlineshop < als Download erwerben.